Die Finanzierung
Für die Abgeltung des Freizeitbereiches ist der Schulerhalter zuständig und kann zur Finanzierung des Personalaufwandes im Freizeitbereich von den Eltern Beiträge einheben. Eventuelle soziale Staffelungen sind möglich.Vor- und Nachbereitungszeiten der Beschäftigten im Freizeitteil können vom Schulerhalter über die Fördergelder für Personalkosten (gemäß Art. 15a B-VG) aliquot zur Anzahl der gehaltenen Freizeitstunden abgegolten werden.
Die näheren Details hinsichtlich der Kostenbeiträge müssen letztlich durch den Schulerhalter festgesetzt und den Schulleitungen bekannt gegeben werden.
Die Kosten/Elternbeiträge können Sie mit der Datenverwaltung für GTS-Schüler verknüpfen.