Evaluation und Weiterentwicklung

Kooperation:
Der/die regionale Schulpsychologe/-psychologin soll ebenso wie der/die zuständige Schularzt/-ärztin zur Projektplanung beigezogen werden.
Zur Qualitätssicherung sind bei Bedarf Fallbesprechungen mit dem/der regional zuständigen Schulpsychologen/-psychologin vorzusehen.

Dokumentation / Evaluation:
Es sind Aufzeichnungen über den Projektverlauf zu führen.
Am Ende des Schuljahres ist dem Landesschulrat ein Bericht vorzulegen, in dem die Projektergebnisse dargestellt werden.

Begleitung:
Zur Begleitung und Reflexion der Projekte an den Schulen wird vom Landesschulrat, Abteilung Schulpsychologie-Bildungsberatung, zweimal jährlich die Möglichkeit zur Fallbesprechung und zum Erfahrungsaustausch angeboten und den Projektleiter/inne/n die Teilnahme empfohlen.

Psychosoziales Netzwerk an AHS und BMHS

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