Evaluation und Weiterentwicklung
Kooperation:
Der/die regionale Schulpsychologe/-psychologin soll ebenso wie der/die zuständige
Schularzt/-ärztin zur Projektplanung beigezogen werden.
Zur Qualitätssicherung sind bei Bedarf Fallbesprechungen mit dem/der regional
zuständigen Schulpsychologen/-psychologin vorzusehen.
Dokumentation / Evaluation:
Es sind Aufzeichnungen über den Projektverlauf zu führen.
Am Ende des Schuljahres ist dem Landesschulrat ein Bericht vorzulegen, in dem die
Projektergebnisse dargestellt werden.
Begleitung:
Zur Begleitung und Reflexion der Projekte an den Schulen wird vom Landesschulrat,
Abteilung Schulpsychologie-Bildungsberatung, zweimal jährlich die Möglichkeit zur
Fallbesprechung und zum Erfahrungsaustausch angeboten und den Projektleiter/inne/n die
Teilnahme empfohlen.